Unser Auftrag
Der satzungsgemäße Zweck der Stiftung Kinderhilfe Fürstenfeldbruck ist die Förderung, Integration und Inklusion behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. Diesem Stiftungszweck fühlen sich alle Mitarbeitenden der Stiftung verpflichtet.
Teilhabe für alle
Inklusion bedeutet das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt uns hier die Leitlinie. Mit der Weiterentwicklung von integrativen und inklusiven Konzepten und der Öffnung zum Regelbereich erweitern wir die Teilhabemöglichkeiten für alle.
Individuelle Förderung
Wir fördern und betreuen Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrem individuellen Bedarf. Unsere Arbeit setzt an ihren Fähigkeiten an. Wir suchen gemeinsam mit allen Beteiligten nach Wegen, um die persönlichen Potenziale unserer Klient*innen für ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in Gemeinschaft zu aktivieren.
Interessenvertretung
Wir sind parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Wir nehmen Partei für unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen und unterstützen sie, ihre Interessen in der Gesellschaft und in der politischen Öffentlichkeit zu vertreten.
Vernetzung
Alle Mitarbeitenden verwirklichen ihren Auftrag und die genannten Ziele in Kooperation mit allen Beteiligten wie den Familien, Schulen, sozialen Diensten, Ärzten und Behörden.
Qualität
Unsere Förder- und Betreuungsangebote sind abgesichert durch den Einsatz qualifizierter Fachkräfte, durch das persönliche Engagement aller Mitarbeitenden, durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen, durch kontinuierliche Qualitätsentwicklung sowie die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.
Als lernende Organisation achten wir darauf, unser Handeln und unsere Ergebnisse kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern.
Das vorliegende Leitbild wird regelmäßig auf seine Aktualität hin überprüft und bei neuen Entwicklungen überarbeitet.